Ziel dieses Buch ist es, das AVG von 1925 zu erforschen und zu versuchen, seine tiefsten Wurzeln und seine bedeutendsten Errungenschaften zu identifizieren. Die Untersuchung zielt insbesondere darauf ab, zwei grundlegende Momente des Übergangs hervorzuheben, die in der vergleichenden Rechtslehre als legal transfers bezeichnet werden. Der erste legal transfer ist ausgesprochen diachron und besteht in der Übertragung der kaiserlichen Rechtsprechung der österreichisch-ungarischen Monarchie in die österreichische republikanische Kodifikation. Insbesondere hatte die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Grundsätze des Rechtsverfahrens formuliert, die im AVG vollständig übernommen wurden. Der zweite legal transfer projiziert die in der österreichisch-ungarischen Monarchie erarbeitete und in der österreichischen Republik übernommene Verfahrensregelung auch über die Grenzen Österreichs hinaus auf andere Rechtssysteme. Seit seiner Verabschiedung wurde das AVG zu einem einflussreichen Vorbild in ganz Mittel- und Osteuropa und beeinflusste viele Länder. Diese Verbreitung unterstreicht die bedeutende, aber oft unerkannte Rolle des AVG bei der Ausgestaltung des Verwaltungsrechts in verschiedenen Rechtsordnungen. Das AVG sollte nicht nur in der Untersuchung des Phänomens der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrens eine zentrale Rolle spielen, sondern auch in der Debatte über das vergleichende Verwaltungsrecht und seine konzeptionellen Grundlagen.
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Wurzeln, Merkmale und Verbreitung / Zumbini, Ferrari. - (2025), pp. 1-196.
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Wurzeln, Merkmale und Verbreitung
ferrari zumbini
2025
Abstract
Ziel dieses Buch ist es, das AVG von 1925 zu erforschen und zu versuchen, seine tiefsten Wurzeln und seine bedeutendsten Errungenschaften zu identifizieren. Die Untersuchung zielt insbesondere darauf ab, zwei grundlegende Momente des Übergangs hervorzuheben, die in der vergleichenden Rechtslehre als legal transfers bezeichnet werden. Der erste legal transfer ist ausgesprochen diachron und besteht in der Übertragung der kaiserlichen Rechtsprechung der österreichisch-ungarischen Monarchie in die österreichische republikanische Kodifikation. Insbesondere hatte die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Grundsätze des Rechtsverfahrens formuliert, die im AVG vollständig übernommen wurden. Der zweite legal transfer projiziert die in der österreichisch-ungarischen Monarchie erarbeitete und in der österreichischen Republik übernommene Verfahrensregelung auch über die Grenzen Österreichs hinaus auf andere Rechtssysteme. Seit seiner Verabschiedung wurde das AVG zu einem einflussreichen Vorbild in ganz Mittel- und Osteuropa und beeinflusste viele Länder. Diese Verbreitung unterstreicht die bedeutende, aber oft unerkannte Rolle des AVG bei der Ausgestaltung des Verwaltungsrechts in verschiedenen Rechtsordnungen. Das AVG sollte nicht nur in der Untersuchung des Phänomens der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrens eine zentrale Rolle spielen, sondern auch in der Debatte über das vergleichende Verwaltungsrecht und seine konzeptionellen Grundlagen.I documenti in IRIS sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.


